Fahrradcodierung
Bei der Codierung wird in den Fahrradrahmen eine Ziffern und Zahlenkombination graviert oder mittels Sicherheits-Etikett aufgeklebt, die in codierter Form den Ort, die Straße, Hausnummer und Initialen des Fahrradbesitzers enthält.Die ADFC Fahrradcodierung basiert auf dem von der Polizei in Bergisch Gladbach (NRW) bereits im Jahr 1993 entwickelten Codierverfahren. Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich (1996) auch von der ständigen Konferenz der Innenminister der Länder als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Fahrraddiebstählen empfohlen.
Vorteile
Die Gravur personenbezogener Daten in den Rahmen von Fahrrädern bietet folgende Vorteile:
- Mit der Gravur personenbezogener Daten in den Rahmen oder dem Aufkleben eines Sicherheits-Etiketts sind Fahrräder eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen.
- Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest dem Dieb den Weiterverkauf des gestohlenen Rades.
- Der Verkaufswert des Fahrrads sinkt erheblich, da ein Weiterverkauf ohne Eigentumsnachweis kaum oder nur erschwert möglich ist.
- Die Hemmschwelle für potentielle Diebe steigt bei codierten Fahrrädern nachweislich.
- Durch das geringere Diebstahlrisiko erhalten codierte Fahrräder bei der ADFC Diebstahlversicherung einen Rabatt von 10 Prozent.
- Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund des personenbezogenen Codes.
- Nach einem Diebstahl kann der Code leicht hergeleitet werden und steht damit dem Eigentümer des Fahrrads für eine Anzeige bei der Polizei zur Verfügung.
- Polizeikontrollen können schnell und ohne großen Aufwand durchgeführt werden.
- aufgrund des personenbezogenen Codes laufen Diebe Gefahr identifiziert zu werden.
- Eine Registrierung des Codes in einer zentralen Datenbank ist nicht erforderlich. Das Fahrrad selbst fungiert durch den Code als rollende Datenbank .
- Aufgefunden Fahrräder können dem Eigentümer eindeutig zugeordnet und wieder zugeführt werden.
Der Code
Die auf den Eigentümer bezogene Zuordnung des Fahrrads wird durch den Code erreicht. Dieser wird aus der von den Kfz-Kennzeichen bekannten Buchstabenfolge für den Land- bzw. Stadtkreis, dem Wohnort, der Straße und der Hausnummer sowie den Initialen des Namens gebildet.
Durchführung der Gravur
Der Code wird mittels einer kleinen Fräse in das Sattelrohr - möglichst nah an der Sattelklemmung - auf der rechten Seite (Kettenseite) des Rahmens eingefräst. Die Graviertiefe beträgt dabei lediglich 0.1 bis 0.2 mm. Um die mit der Gravur einhergehenden Rahmenschwächungen zu minimieren, wird nur dort eine Fräsung angebracht, wo die eingeschobene Sattelstütze weiterhin für ausreichende Festigkeit sorgt. Nach dem Anbringen der Gravur, wird darauf geachtet, dass die Codierung so geschützt wird, dass keine Korrosion (Rost) entstehen kann. Dies geschieht durch sofortige Aufbringung von Klarsichtlack und/oder Abdeckung der Codierstelle mit einer dauerhaften Schutzfolie, die auch den Zweck hat, auf den Sinn und die Existenz dieses Codes hinzuweisen.
Der renommierte Prof. v. d. Osten-Sacken, Technischen Universität Aachen, hat vor Jahren ein Gutachten erstellt. Darin wird bestätigt, dass eine Codierung von Stahl- und Alurahmen in Diamantbauweise bis zu einer Kerbtiefe von 0.15 bis 0.2 mm keine negativen Auswirkungen auf die Stabilität des Rahmens habe. Rahmen aus Carbon, Titanal sowie verchromte Rahmen dürfen nicht codiert werden. Dieses Gutachten war ursprünglich bis zum 31.12.2000 befristet, wurde aber zwischenzeitlich auf unbefristete Zeit verlängert.
Rechtliche Aspekte
Die Fahrradcodierung bewirkt eine eindeutige Zuordnung des Fahrrads zu seinem/seiner Besitzer/in. Von rechtlicher Bedeutung sind daher der Eigentumsnachweis und die Einverständniserklärung.
Eigentumsnachweis
Erst wenn die Identität des Fahrrads (durch Kaufbeleg) und die Identität des Besitzers (Ausweis, in Übereinstimmung mit dem Kaufbeleg) zweifelsfrei feststehen, kann die Codierung durchgeführt werden.
Der ADFC behält sich einen Abgleich der codierten Fahrräder mit den bei der Polizei als gestohlen registrierten Fahrrädern vor.
Einverständniserklärung
Das Fahrrad darf durch die ADFC-Aktiven erst dann codiert werden, wenn neben dem Eigentumsnachweis die Einverständniserklärung vom Eigentümer unterschrieben wurde.
Was tun bei Umzug oder Verkauf?
Ein Wohnungswechsel ist kein Problem. Die Polizei kann anhand der Meldedaten einen Wohnungswechsel nachvollziehen und den neuen oder früheren Wohnort des Eigentümers feststellen.
Umzug
Zieht man als Besitzer eines codierten Rades um, so sollte darauf geachtet werden, dass man seinen früheren Wohnsitz (durch Meldebescheinigung) nachweisen kann. So kann man bei einer Polizeikontrolle weiterhin sein Eigentum an dem betreffenden Rad beweisen. Unter Vorlage des Personalausweises und der Meldebescheinigung besteht die Möglichkeit einen neuen Code anbringen zu lassen.
Verkauf
Wird ein codiertes Fahrrad verkauft, so muss der Käufer auf einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers bestehen, auf der Name und Adresse des Verkäufers sowie Fahrradmarke und -modell enthalten sind (vgl. ADFC-Musterkaufvertrag Gebauchtrad). Außerdem sollte er sich den Originalkaufvertrag aushändigen lassen. Ebenfalls empfehlenswert ist die Nachprüfung des Codes auf Übereinstimmung mit den Verkäuferdaten, um den Kauf eines gestohlenen Rades zu vermeiden. Der Käufer kann unter Vorlage des Originalkaufvertrages, des Gebrauchtrad-Kaufvertrages und seines Personalausweises einen neuen Code anbringen lassen.
Was kann ich tun bevor ein Diebstahl passiert?
- Die Codierung Ihres wertvollen Fahrrades beim ADFC ist der erste vorbeugende Schritt.
- Der zweite wichtige Schritt ist das Anlegen eines polizeilichen Fahrradpasses.
Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten sich näher zu informieren:
- Den Flyer des Bayerisches Landeskriminalamtes oder / und
- die Informationen des ADFC zur neuen App "Fahrradpass" für Smartphones.
Damit sind Sie nach Anwendung der App auch auf Ihren Touren gerüstet und können handeln.